Vermutlich werden es diejenigen sein, die nach dem jeweiligen Bauordnungsrecht bauvorlageberechtigt sind: etwa Architekten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2003)
Ob dieses Vorhaben dann auch mit dem Planungs- und Bauordnungsrecht übereinstimmt, werde jedoch gemeinhin erst in einem Baugenehmigungsverfahren entschieden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)