Bauordnungsrecht

  1. Vermutlich werden es diejenigen sein, die nach dem jeweiligen Bauordnungsrecht bauvorlageberechtigt sind: etwa Architekten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2003)
  2. Ob dieses Vorhaben dann auch mit dem Planungs- und Bauordnungsrecht übereinstimmt, werde jedoch gemeinhin erst in einem Baugenehmigungsverfahren entschieden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)