Bauordnungsreform

  1. Und in Zukunft sollen es noch mehr werden: Ein bereits geplanter zweiter Schritt der Bauordnungsreform sieht vor, daß künftig Häuser bis zu einer Höhe von sieben Stockwerken 'genehmigungsfrei' errichtet werden können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)