Eine Polizeisprecherin führte an, daß Baustellenfahrzeuge, die ein Kennzeichen tragen, auch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, "denn irgendwie müssen sie auch zur Baustelle gelangen".
( Quelle: TAZ 1996)
Zusätzlich parkten dann noch Baustellenfahrzeuge in zweiter Reihe, zwischen denen die Kinder heraussprangen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.06.2003)