Hinsicht, die Kontrolle der Einhaltung der techn. und behördl. Vorschriften, die Abnahme der Bauleistungen, die Baustoffkontrolle, die Durchführung der für die Abrechnung erforderl. Aufmessungen sowie die rechnerische und fachtechn.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)