Hier fehlten öffentliche Belange, die andererseits gegeben seien, wenn Stadtgestaltungsziele, Natur-, Boden- und Wasserschutz von Bauverwaltungen zu begutachten seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Weil die jeweiligen Bauverwaltungen das Projekt verhindern.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)