Bauvoranfrageverfahrens

  1. Zwar hat der BGH den Schutzzweck einer Auskunft eingeschränkt, die einem Bauwilligen innerhalb eines laufenden Bauvoranfrageverfahrens, aber vor dessen endgültigem Abschluß von einem Sachbearbeiter erteilt worden war (73). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)