Die einkommensabhängigen Steuervorteile (Paragraph 10e) sollen auf eine einheitliche Bauzulage umgestellt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Denn sowohl nach dem alten Bauherrenparagraphen 10e als auch nach der neuen Bauzulage gibt es für derartige Wohnungen keine Bauförderung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Obwohl die einheitliche Bauzulage von 5 000 Mark acht Jahre lang und die 1 500 Mark je Sprößling in eben dieser Zeit schon ein Anreiz sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Danach soll es statt des bisher progressionsabhängigen Häuslebau-Paragraphen 10e eine für alle gleichermaßen geltende Bauzulage von 5000 Mark für Neubauten und 2200 Mark für Altbauten geben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)