Bayerisches Oberstes Landesgericht

  1. Dennoch ist es dem Verwalter im Interesse der Eigentümer erlaubt, Berater (hier einen Rechtsanwalt) einzuladen, die bei der Klärung schwieriger Sachverhalte behilflich sein können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 212/03). ( Quelle: Die Welt vom 26.03.2005)
  2. Erforderlich ist daher vielmehr eine Willensbildung des Verwaltungsbeirats (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. März 2002, 2Z BR 4/02 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 12/ 2002, Seite 529). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2002)
  3. Soweit sich diese weigern, kann auch das Gericht angerufen werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. August 2001, 2Z BR 96/01 in Wohnungswirtschaft & Mietrecht 1/2002, Seite 38). ( Quelle: )
  4. In diesem Fall war eine Contergan-geschädigte Frau nach ärztlichem Attest "zur Stabilisierung ihres seelischen Zustandes" auf das Tier angewiesen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 58/00). ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Allenfalls eine Entschädigung kann verlangt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 134/02). ( Quelle: Die Welt Online vom 23.08.2003)