Beamtenbestechung

  1. Entgegen den Plänen der Bundesregierung empfahl der Kongreß in Karlsruhe zwar, die Höchststrafe für aktive und passive Beamtenbestechung nicht von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Und zum Thema Beamtenbestechung mehr zu sagen haben als: "Selbstverständlich bin ich dagegen." ( Quelle: Die Zeit (27/2003))