Entgegen den Plänen der Bundesregierung empfahl der Kongreß in Karlsruhe zwar, die Höchststrafe für aktive und passive Beamtenbestechung nicht von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Und zum Thema Beamtenbestechung mehr zu sagen haben als: "Selbstverständlich bin ich dagegen."
( Quelle: Die Zeit (27/2003))