Beamtenrechtsrahmengesetz

  1. Im Fall der früheren Standesbeamtin entschieden die Richter, dass die Versetzung von Beamten in den Stellenpool weder gegen das Beamtenrechtsrahmengesetz noch gegen die Grundsätze des Beamtentums verstoßen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.10.2004)