"Im Unterricht und gegenüber dem Ihnen unterstellten Kollegium sollen Sie Äußerungen gebraucht haben, die gegen die Ihnen durch Ihre Beamtenstellung zum Staat auferlegten Pflichten verstoßen.
( Quelle: TAZ 1989)
Der Mißbrauch der Beamtenstellung hatte im Land weit größere Ausmaße erreicht, als bisher angenommen wurde.
( Quelle: Welt 1998)