Das LAG hat die Berufung der Bekl. mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Bekl. verurteilt wird, den Kl. mit einer Beamtentätigkeit der Regelbewertung A z beim Fernmeldeamt 3 M zu beschäftigen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Und von seiner 30 Jahre währenden Beamtentätigkeit in Straßburg wird vermutlich sein nächstes Werk handeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)