Betroffen sind die stationäre Vollversicherung, die ambulante und stationäre Ergänzungsversicherung und der stationäre Beamtentarif.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Erblasser sei aufgrund seiner früheren Stellung im öffentlichen Dienst im Beamtentarif versichert gewesen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)