Er trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Der Pächter übernimmt es, die in den Pachträumen lagernden Halbfertigprodukte, Rohstoffe und Bearbeitungsmittel sowie die sonstigen Lagerbestände ordnungsgemäß zu verwahren.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)