Um eine gemeinsame Grundlage für die Vielfalt der Regelungen zu schaffen, gilt seit September 2003 eine Richtlinie der Europäischen Union über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigungsmodalitäten für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.01.2004)