Der Planungsexperte sagte weiter, grundsätzlich sei die Stadt verpflichtet, alle für nötig erachteten Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Auftrag zu geben und zu bezahlen.
( Quelle: Abendblatt vom 21.08.2004)
Kurz vor dem Abschluß des Bebauungsplanverfahrens legten Anwohner einen Gegenentwurf des Architekten Baller vor, der die BVV-Charlottenburg veranlaßte, das Verfahren nicht fortzusetzen.
( Quelle: TAZ 1997)