Gelten sollte dies nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Bedarfsgegenstände wie Spielzeug oder Kleidung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.06.2002)
Sie wollte den Verbrauchern nicht nur über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände Informationsrechte einräumen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.03.2002)
Durch zahlreiche Einzelmaßnahmen sollen Verbraucher bereits im Vorfeld vor möglichen Gefahren durch Lebensmittel, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände geschützt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.05.2003)