Bedienungshandbuchs

  1. Bei Dokumentationsmängeln ist durch ein Urteil des BGH vom 4. 11. 1992 nunmehr höchstrichterlich geklärt, daß das Fehlen eines Bedienungshandbuchs keinen Sachmangel, sondern einen Fall der (teilweisen) Nichterfüllung darstellt: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)