Tatsächlich bedarf es solcher Beeinflussungen wohl gar nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dies hat zur Folge, daß das Gewicht etwaiger Irreführungen oder unbewußter Beeinflussungen von Willensentscheidungen gemindert erscheint, und zwar in zweifacher Hinsicht:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Beim Versuch, die vorgefundenen Beeinflussungen zu systematisieren, unterschied der Zweitberichterstatter eine (zwingende) privatrechtsbindende und eine lediglich indizielle Wirkung der verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)