Die erste Instanz hatte gegen den Unteroffizier nur ein zweijähriges Beförderungsverbot ausgesprochen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das im Ausländergesetz enthaltene Beförderungsverbot diene dem Ziel, den Zustrom von Asylbewerbern zu verringern, hieß es in der Berliner Entscheidung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)