Die Regierung argumentiert, eine einstweilige Anordnung würde auch in die Befehls- und Kommandogewalt des Verteidigungsministers und in die außenund verteidigungspolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung eingreifen.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.03.2003)
In Notfällen jedoch, nicht nur dem altmodischen Verteidigungsfall, sollte die "Befehls- und Kommandogewalt" über die Instrumente der Außen- und Sicherheitspolitik auf den Kanzler übergehen können.
( Quelle: Die Zeit (24/2002))
Seit Gründung der Bundeswehr ist in der Verfassung verankert, daß Politiker, die dem Parlament verantwortlich sind, die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte innehaben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)