Befehlsnotstandes

  1. Agostino Quistelli, der Vorsitzende Richter des Militärgerichts, befand den 83jährigen, der zu allen Vorwürfen geschwiegen hatte, zuvor für schuldig auch den Einwand des "Befehlsnotstandes" akzeptierte er nicht als Entschuldigungsgrund. ( Quelle: Die Zeit 1996)