Ich darf daran erinnern, dass die rot-grüne Bundesregierung als eine ihrer ersten Amtshandlungen ein Teilzeit- und Befristungsgesetz erlassen hat, das an die Begründungen für befristete Verträge höchste Anforderungen stellt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2002)
Noch im Februar hatte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der FDP erklärt, ein Änderungsbedarf bei dem Befristungsgesetz bestehe nicht.
( Quelle: Die Welt vom 19.03.2005)
Firmenchef Enz nennt das zwar rechtens, aber laut Teilzeit- und Befristungsgesetz muss die Arbeitszeit "jeweils mindestens vier Tage im Voraus" feststehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.07.2005)