Begünstigten

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  1. Mit dem Rückgabezeitpunkt gehen die Rechte und Pflichten an dem Unternehmen auf den Begünstigten über. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der eindeutig familienpolitische Zweck des Kindergelds gebietet dessen Außerachtlassung bei Ermittlung des Bedarfs und der Leistungsfähigkeit gleichermaßen, ausgenommen den Fall, daß den Begünstigten keine Kinderunterhaltslasten treffen (119). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Stattdessen habe sich der Konzern entschlossen, allen Begünstigten den jeweiligen Erfolgs-Abschlag diesmal in bar auszuzahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.10.2005)
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