Nach Auffassung von Wildung ist die innere Begründung für die kurzfristige Vereinigung des ägyptischen Kopfes mit einem Bildwerk unserer Tage als dauernde virtuelle Präsenz in der leeren Schulteröffnung zu erfahren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.07.2003)
Der Haftbefehl war mit der Begründung aufgehoben worden, dass N. nicht vorbestraft sei und "keine Gefahr für die Allgemeinheit" darstelle.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
"Die versunkene Heimat, die verlorene Identität, die daraus resultierenden inneren Nöte: Das sind die zentralen Motive, die seine Filme in Bewegung halten", hieß es in der Begründung der Festivalleitung für die Auszeichnung.
( Quelle: Rhein-Neckar Zeitung vom 07.08.2005)
Eine Begründung des Bezirksamtes: Obwohl beide viele Jahre bereits dort beschäftigt waren, seien sie fachlich nicht geeignet.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.02.2004)
Begründung: Wagenburgen seien keine Möglichkeit zur sozialen Reintegration von Obdachlosen.
( Quelle: TAZ 1996)
Der ehemalige Chef einer Grenztruppen-Kompanie, so die Begründung des Gerichts, habe bei einem Grenzzwischenfall in den sechziger Jahren, bei dem ein junger Mann angeschossen wurde, "psychologische Beihilfe" geleistet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Auf Grund der Notierung an der US-Technologiebörse Nasdaq sei es nicht mehr möglich gewesen, eine wirtschaftlich vertretbare Directors & Officers-Versicherung für die Organe der Gesellschaft abzuschließen, hieß es zur Begründung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.10.2004)
Sie schreibt: "Mit dem als Begründung angeführten Verweis auf den Preisauftrieb und das moderate Wachstumstempo in Europa erscheint ein Zinsschritt auch für die nächsten Wochen unwahrscheinlich.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Der diesjährige Chemie-Nobelpreisträger Ahmed H. Zewail wurde für Untersuchungen ausgezeichnet, die, so das Nobelpreiskomitee in seiner Begründung, "eine Revolution in der Chemie" bedeuteten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zur Begründung führte die Kammer aus, die hierzu am 16. Juni mündlich verhandelt hatte, dass der angefochtene Ratsbeschluss rechtmäßig sei.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 24.06.2005)