Dafür müssen sie zumindest insofern verbindlich sein, als, wer davon abweichen will, eine Begründungspflicht hat.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Die Protestanten hatten der Staatsregierung empfohlen, auf die Begründungspflicht bei der Beratung zu verzichten, auch wenn sie sich aus dem Bundesgesetz ableiten lasse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)