Die Außenstände müssen die Krankenhäuser für jeden Behandlungsfall einklagen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die in der Gesundheitsreform vereinbarte Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal und Behandlungsfall sorgt für heftige Diskussionen.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2003)