Beheizen

  1. Das Belüftungssystem des Gebäudes ermöglicht außerdem, tagsüber Wärme zu speichern, die nachts zum Beheizen der Räume dient. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Beim Beheizen fallen laut Bahn keine zusätzlichen Energiekosten an. ( Quelle: Sat1 vom 12.12.2005)
  3. Das Ziel ist definiert: Die Energie, die für das Beheizen von Gebäuden eingesetzt wird, soll drastisch verringert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Die befristeten Steuerbegünstigungen beim Beheizen von Gewächshäusern werden dagegen um zwei Jahre bis Ende 2004 und für erdgasbetriebene Fahrzeuge von Ende 2009 auf Ende 2020 verlängert. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 15.11.2002)