Behindertenvertretern

  1. Bislang werden die Betroffenen noch von mehreren Anlaufstellen beraten: dem Personalrat, den Frauen- und Behindertenvertretern sowie der Beratungsstelle für Suchtprophylaxe - sie haben aber keine konkreten Eingriffsmöglichkeiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)