Beigeladenen

  1. Die Beigeladenen erhalten gleichsam ein von ihrem Arbeibsergebnis unabhängiges Einkommen garantiert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Es sei rechtswidrig gewesen, daß das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe die beantragte Kündigungszulassung als während des Mutterschaftsurlaubs der Beigeladenen und der beiden Folgemonate absolut unstatthaft abgelehnt habe. Sie führt aus: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Daraufhin gab die Innenbehörde die Fortsetzung dieses Rechtsstreits auf und überließ es dem in dieser Sache Beigeladenen Professor Merten, Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht einzulegen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Nach den Feststellungen des LSG haben die Beigeladenen keine - für eine selbständige Tätigkeit kennzeichnende - Werbeinitiative entfaltet, sondern ledigl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)