In Dänemark gilt seit 2004 ein Patientensicherheitsgesetz, das Ärzte zur vertraulichen Meldung von Fehlern und Beinahe-Fehlern verpflichtet und eine Bestrafung der Meldenden untersagt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.06.2005)
Es lohnt sich also sehr, nach Fehlern, Beinahe-Fehlern und riskanten Schwachstellen im Medizinbetrieb zu fahnden, sie zu analysieren und daraus zu lernen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2004)