Beiordnung

  1. Neben der Beiordnung eines neuen Verteidigers sei auch möglich, dass der zweite Anwalt von Motassadeq, Udo Jacob, den Prozess allein weiterführe. ( Quelle: Die Welt Online vom 31.08.2004)
  2. Zu Leitsatz 1: 1. Im ArbGerichtsverfahren ist die Armenrechtsbewilligung (§ 114 ZPO) neben der Beiordnung eines Rechtsanwaltes (§ 11a ArbGG) zulässig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)