Neben der Beiordnung eines neuen Verteidigers sei auch möglich, dass der zweite Anwalt von Motassadeq, Udo Jacob, den Prozess allein weiterführe.
( Quelle: Die Welt Online vom 31.08.2004)
Zu Leitsatz 1: 1. Im ArbGerichtsverfahren ist die Armenrechtsbewilligung (§ 114 ZPO) neben der Beiordnung eines Rechtsanwaltes (§ 11a ArbGG) zulässig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)