Der bisherige Stellvertreter Kurt Wurm hatte auf eine erneute Kandidatur verzichtet, stellte sich aber für das Amt eines Beisitzers zur Verfügung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Leißner bekleidete vorher das Amt des Beisitzers.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Mit dem Abgang eines Beisitzers würde der Prozess platzen, ein neues Verfahren käme wegen der baldigen Verjährung der Straftaten kaum zu Stande.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.01.2002)