Er wies in Beispielsfällen auf bislang unzulässige Datenerhebungen im Zusammenhang mit Prüfungsanmeldungen von Studenten hin.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Unterschied zum Umwelt-Strafrecht ist freilich, daß in den beiden Beispielsfällen aus den Urkunds- und Aussagedelikten das "Endrechtsgut" gleichsam im nächsten Schritt betroffen wäre:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)