Engelen-Kefer schlug vor, Beitragsbemessungs- und Versiche-rungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise von derzeit 3 375 Euro auf 4 500 Euro in Westdeutschland und 3 750 Euro in Ostdeutschland anzuheben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2002)