Beitragsbemessungsgrundlage

  1. Im vergangenen Jahr betrug diese so genannte Beitragsbemessungsgrundlage 408 Milliarden DM, woraus bei einem Beitragssatz von 2,1 Promille Versicherungsbeiträge in Höhe von 860 Millionen DM resultierten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.11.2001)