Beitragsfrei sei eine Abfindung nur, wenn sie "wegen des Verlustes des Arbeitsverhältnisses" gezahlt werde, urteilten die Kasseler Richter.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Beitragsfrei mitversichert sind Wohnwagen und Anhänger, Elektromobile und Versehrtenfahrzeuge.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Beitragsfrei blieben nur noch Ehegatten, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.06.2003)