Beitragsfrei

  1. Beitragsfrei sei eine Abfindung nur, wenn sie "wegen des Verlustes des Arbeitsverhältnisses" gezahlt werde, urteilten die Kasseler Richter. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Beitragsfrei mitversichert sind Wohnwagen und Anhänger, Elektromobile und Versehrtenfahrzeuge. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Beitragsfrei blieben nur noch Ehegatten, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.06.2003)