Beitragszeit

  1. Muss ein Kind wegen dauerhafter Krankheit von Mutter oder Vater gepflegt werden, erhält das jeweilige Elternteil für den Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr des Kindes dies als Beitragszeit für die Rente angerechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2003)
  2. Die Rentenreform führe zu einem sinkenden Leistungsniveau für alle Rentner bei gleichzeitig höheren Leistungen während der Beitragszeit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2002)
  3. Ja, die Altersgrenze wird für Langzeitversicherte - mindestens 35 Versicherungsjahre, davon mindestens 180 Monate Beitragszeit - von bisher 63 Jahren auf 65 Jahre stufenweise erhöht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Bei der anstehenden Reform des Arbeitslosengelds sprach sich Merz für eine Bezugsdauer zwischen sechs und 30 Monaten je nach vorangegangener Beitragszeit aus. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.04.2003)
  5. Bei einem Rentenzugang mit 60 hingegen hätte er, unter Berücksichtigung der kürzeren Beitragszeit und der längeren Laufzeit, nur 848 Euro zu erwarten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.02.2003)
  6. Das heißt, künftig wird nur die reine Beitragszeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)