Selbst wenn die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgeschriebenen Kostenentlastungen von den Kassen voll an die Beitragzahler weitergegeben werden sollten, sei rechnerisch lediglich eine Absenkung auf 14 Prozent möglich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
Die Überschüsse der Pflegeversicherung von rund vier Milliarden Mark sollten an die Beitragzahler zurückgegeben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Diese Summe sollte aber nicht an die Beitragzahler zurückfließen, sondern sie könnten in eine gesonderte Reserve fließen und im Haushalt 1999 eingesetzt werden.
( Quelle: Welt 1998)