Dabei ist klar, dass die tschechische Nachkriegsordnung kein Beitrittshindernis darstellt.
( Quelle: Die Zeit (31/2002))
Aber wie gesagt nur unter der Voraussetzung, daß die Türkei gemeinsam mit der EU gleichzeitig konkrete Schritte unternimmt, mit dem Kurdenkonflikt ein wichtiges Beitrittshindernis aus dem Weg zu räumen.
( Quelle: Welt 1998)