Beitrittsstaaten

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  1. Ein Bürger aus den EU- Beitrittsstaaten, der sich in Deutschland zu selbstständiger Erwerbstätigkeit niederlassen will, hat einen Anspruch, der nicht an den Besuch eines Deutschkurses und sonstige Integrationsregeln geknüpft werden kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.06.2002)
  2. Dabei betont die EU-Kommission, dass durch diese Unterstützung die Souveränität der Mitglied- oder Beitrittsstaaten nicht eingeschränkt werden wird. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.11.2003)
  3. Den Beitrittsstaaten, die den Euro einführen wollen, soll Hilfe bei der Haushaltsstatistik angeboten werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.11.2004)
  4. Der Handel mit den Beitrittsstaaten, so prognostiziert Wendisch, werde stark zunehmen. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2004)
  5. Fast ein Jahr nach der Erweiterung der Europäischen Union um zehn Beitrittsstaaten, vor allem aus Osteuropa, ziehen die Entscheider in der Wirtschaft der Metropolregion Hamburg eine gemischte erste Zwischenbilanz. ( Quelle: Die Welt vom 22.03.2005)
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