Bejaht ein Gericht die Gültigkeit eines Ehevertrags, muss es nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs prüfen, wie der Vertrag im Lichte der aktuellen Lebensverhältnisse des Paares angewendet wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.07.2003)
Bejaht man die Strafbarkeit, wartet vermutlich weitere Arbeit auf den Gesetzgeber, wenn er die Rechtsprechung nicht in Konfusion stürzen will.
( Quelle: Telepolis vom 05.08.2003)