Satzungen sind im amtlichen Bekanntmachungsblatt oder durch Abdruck in einer zumindest regelmäßig erscheinenden Zeitung, in der auf den amtlichen Bekanntmachungsteil hingewiesen wird, bekanntzumachen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch das amtliche Bekanntmachungsblatt vermochte die Mitteilung aus dem Rathaus erst in seiner mittags erscheinenden Dienstagsausgabe abzudrucken.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)