Auf ein konkretes, aus den vorausgegangenen Versuchen gewonnenes Erfolgswissen des Ehemannes könne die Behauptung der Bekl. daher nicht gestützt werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ob der Bekl. P untersagt hatte, das Tankstellengelände mit Kundenfahrzeugen zu verlassen, ist streitig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das gilt auch dann, wenn der Bekl., wie er behauptet, zur Montage der Dreiecksbinder nicht verpflichtet war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Da es schon an einem objektiv schweren Sorgfaltsverstoß des Bekl. fehle, könnten Fragen nach der subjektiven Entschuldbarkeit und nach der Kausalität der Pflichtverletzung für den Absturz dahinstehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Verkehrston zwischen dem Bekl. und dessen Mitarbeitern mit gelegentlichem lautstarken Brüllen des Bekl. und fast täglichen verbalen Auseinandersetzungen mit den Angestellten habe ihr unerträgliche Pein bereitet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Verkehrston zwischen dem Bekl. und dessen Mitarbeitern mit gelegentlichem lautstarken Brüllen des Bekl. und fast täglichen verbalen Auseinandersetzungen mit den Angestellten habe ihr unerträgliche Pein bereitet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Ergebnis ist somit davon auszugehen, daß konkrete Hinweise auf finanzielle Schwierigketein der Bond-Gruppe, die trotz der vorliegenden Testate für die Bekl. hätten Anlaß sein müssen, diesen nachzugehen, nicht vorlag.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der BRH hatte der Bekl. bereits mit Schreiben vom 4. 11. 1980 einen ersten Entwurf seiner Prüfungsfeststellungen zugeleitet und - trotz einer ausführl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Hinzu kommt folgende ganz allg. Gerechtigkeitserwägung, die sich die Bekl. entgegenhalten lassen muß:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Bekl. kann deshalb ihre Verpressungsversuche auch im Rahmen der Vorbereitung eines Ergänzungsauftrages der B vorgenommen haben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)