Bekl.

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  1. Auf ein konkretes, aus den vorausgegangenen Versuchen gewonnenes Erfolgswissen des Ehemannes könne die Behauptung der Bekl. daher nicht gestützt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ob der Bekl. P untersagt hatte, das Tankstellengelände mit Kundenfahrzeugen zu verlassen, ist streitig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Das gilt auch dann, wenn der Bekl., wie er behauptet, zur Montage der Dreiecksbinder nicht verpflichtet war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Da es schon an einem objektiv schweren Sorgfaltsverstoß des Bekl. fehle, könnten Fragen nach der subjektiven Entschuldbarkeit und nach der Kausalität der Pflichtverletzung für den Absturz dahinstehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Der Verkehrston zwischen dem Bekl. und dessen Mitarbeitern mit gelegentlichem lautstarken Brüllen des Bekl. und fast täglichen verbalen Auseinandersetzungen mit den Angestellten habe ihr unerträgliche Pein bereitet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Der Verkehrston zwischen dem Bekl. und dessen Mitarbeitern mit gelegentlichem lautstarken Brüllen des Bekl. und fast täglichen verbalen Auseinandersetzungen mit den Angestellten habe ihr unerträgliche Pein bereitet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Im Ergebnis ist somit davon auszugehen, daß konkrete Hinweise auf finanzielle Schwierigketein der Bond-Gruppe, die trotz der vorliegenden Testate für die Bekl. hätten Anlaß sein müssen, diesen nachzugehen, nicht vorlag. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Der BRH hatte der Bekl. bereits mit Schreiben vom 4. 11. 1980 einen ersten Entwurf seiner Prüfungsfeststellungen zugeleitet und - trotz einer ausführl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Hinzu kommt folgende ganz allg. Gerechtigkeitserwägung, die sich die Bekl. entgegenhalten lassen muß: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Die Bekl. kann deshalb ihre Verpressungsversuche auch im Rahmen der Vorbereitung eines Ergänzungsauftrages der B vorgenommen haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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