Die Kl. erstreben mit ihrer Anschlußrevision eine Verurteilung des Bekl. nach ihrem in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsfeststellungsantrag.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei jeder Zuständigkeitsform geht es darum, daß sich der Bekl. nur vor dem richtigen Gericht auf den Rechtsstreit einlassen sollen muß.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Deswegen habe Rechtsanwalt Sden Bekl. Anfang Oktober 1992 um seinen Besuch gebeten und dabei er- klärt,-[erklärt] daß der Kl. das Gespräch für ihn führen werde; der Bekl. habe zunächst zugesagt, sei aber dann doch nicht erschienen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Deswegen habe Rechtsanwalt Sden Bekl. Anfang Oktober 1992 um seinen Besuch gebeten und dabei er- klärt,-[erklärt] daß der Kl. das Gespräch für ihn führen werde; der Bekl. habe zunächst zugesagt, sei aber dann doch nicht erschienen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Eheleute haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als Schlußerben (Erben des zuletzt Versterbenden) den Bekl. zu 1 bestimmt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekl. kann sich nicht auf den auf dem Reinigungszettel vermerkten und im Geschäftslokal ausgehängten Haftungsausschluß mit der zusätzlichen Möglichkeit der Tarifauswahl für eine Versicherung berufen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die von der Bekl. festgelegten Haftungsgrenzen vermöchten nicht annähernd das Schadensrisiko bei den Versendern abzudecken.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Den Betriebsgegenständen, die mit Zustimmung des Bekl. für 125000 DM veräußert wurden, drohte kein Verderb.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Am 25. 7. 1949 stellte ihn die Bekl. als Registraturgehilfen ein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Kl. war seit November 1983 als Kfz-Mechaniker bei dem Bekl., der eine Tankstelle mit Werkstatt betreibt und in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt, zu einem Monatsnettoentgelt von 1800,- DM tätig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)