Bekl.

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  1. Die Kl., die eine Molkerei betreibt, hat der Bekl. den Kaufpreis von 160161,22 DM für Käselieferungen nach England in Rechnung gestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Daß der Bekl. nicht mäßig genug geschlagen habe, hat der Sachverständige trotz des Ausschwingens des Schlägers, das zu der Verletzung des Kl. geführt hat, nicht feststellen können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Davor hätte ihn die vom Bekl. geschuldete Belehrung über andere Möglichkeiten des Umsatznachweises gegenüber dem Finanzamt schützen müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Da hiernach die Tatsachen, auf die sich der Aufsichtsrat der Bekl. bei seinen mit der Klage beanstandeten Be- schlüssen-[Beschlüssen] in erster Linie gestützt hat, nach der rechtl. unangreifbaren tatrichtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Zu einem anderen Ergebnis führte es hier auch nicht, daß die Bekl. zugleich im Formularkaufvertrag eine Widerrufsbelehrung unterschreiben ließ. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Nach Auszug der Bekl. zu 1 und zu 2 hat die Kl. wegen Wohnungsschäden an Aufwendungen nach Verrechnung eines Mietguthabens und der Kaution noch einen Betrag von 4424,43 DM geltend gemacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Die Kl. klagt gegen den bekl. Patentanwalt aus abgetretenem Recht des W Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern eines dem Bekl. erteilten Patentanwaltsauftrags betreffend das europäische Patent 00 38 376 ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Darin wurde der Bekl. mitgeteilt, daß Lieferscheine der Zentrale über insgesamt 154 Satz Scheibenbremsbeläge Fehlmengen aufwiesen, die jedoch fingiert seien. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Der Bekl. hat dies nicht bestritten, sondern mit Schriftsatz vom 9. 6. 1992 lediglich ausgeführt, Maschinen und Geräte, hinsichtlich derer eine Räumungspflicht bestehe, zwischenzeitlich vom Grundstück entfernt zu haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Der Kl. ist bei der Bekl., einer Firma der Tonwarenindustrie, als Betriebshandwerker beschäftigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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