Das Berufungsgericht ist nicht näher darauf eingegangen, ob die Bekl. und die H. GmbH überhaupt eine schuldbefreiende Übernahme der laufenden Rentenverbindlichkeiten vereinbart haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Durch die Aufrechnung ist der Restlohnanspruch des Bekl. erloschen (§ 389 BGB).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Schon das läßt erkennen, daß auch nach der Vorstellung des Regierungspräsidenten der Bekl. weiter Inhaber seines Vorstandsamtes blieb.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daneben könnte der Vertrauensschutz noch durch die Annahme einer vertraglichen Ausübungsbindung verwirklicht werden in der Weise, daß aufgrund des von der Bekl. an den Tag gelegten Verhaltens der Kl. auf eine vertragl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Bekl. verkennt, daß § 112 BetrVG keineswegs nur den Ausgleich und die Milderung kündigungsbedingter Nachteile zum Gegenstand hat.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Mitbürgern der Kl., die bei der Bekl. angerufen hatten, hatte der Gemeindeoberinspektor A unbestritten erklärt, die Abrechnung sei richtig; die Geschoßflächenzahl von 0,5 entspreche der tatsächlichen Nutzbarkeit.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Modelleisenbahnanlage gelangte in diesem Zusammenhang in das gemeinsame Haus des Bekl. und der Tochter des Kl., wo sie bis 1985 verblieb.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Kl. nimmt die Bekl. als Scheckausstellerin auf Zahlung eines Restbetrages in Höhe von 160000 DM in Anspruch und hat gegen sie im Scheckprozeß ein Vorbehaltsurteil erwirkt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Unstreitig hat die Bekl. an den Kl. im Jahre 1980 20 Gehaltsüberweisungen durchgeführt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Fa. H. übernahm die Produktion der von der Bekl. und der griechischen Firma benötigten Rohbehälter sowie die Grobblechverarbeitung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)