Dieser hätte sogar im wohlverstandenen Interesse der Omnibusbenutzer und der Bekl. gehandelt, wenn er den Werksverkehr einstellte, um auf diese Weise Unfälle und daraus resultierende Schadenersatzansprüche zu vermeiden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nach Einführung eines neuen rechnergesteuerten Redaktions- und Produktionssystems entschloß sich die Bekl. schließlich, im Verlauf des Jahres 1992 die Satzproduktion ihrer Verlagsobjekte von ihrer Setzerei in die Redaktionen zu überführen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekl. lieferte durch ihren Fahrer das Transportgut ordnungsgemäß am Empfangsort ab, und der Fahrer hat die Transportpapiere übergeben sowie den Lkw zu der vorgesehenen Entladestelle gefahren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekl. ist durch das Verschweigen der früheren Unfälle, des Bestehens einer anderen Unfallversicherung, der Entschädigungsleistungen dieses Unfallversicherers und der Kündigung zu dem Vertragsabschluß mit der Kl. bestimmt worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ob die Bekl. Spediteurin oder Frachtführerin war, kann vorliegend dahinstehen, weil sie jedenfalls als Fixkostenspediteurin im grenzüberschreitenden Verkehr unabdingbar nach Art. 17 I CMR haftet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das ArbG führte eine Beweisaufnahme durch. Es hörte den Ehemann der heutigen Bekl. zur Frage des bestehenden Resturlaubsanspruches sowie die Ehefrau des heutigen Kl. zur Frage des Diebstahls von 190 DM als Zeugen an.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Den darüber hinausgehenden Bedarf an Lehrkräften deckte der Bekl. mit Lehramtsbewerbern, deren Prüfungsgesamtnote unterhalb der Grenznote lag.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Eine der beiden Wohnungen im noch unsanierten vierten Obergeschoß ist an die Bekl. des Ausgangsverfahrens vermietet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Schon insoweit behauptet die Bekl. keine identische Übereinstimmung der Empfängerkreise, im übrigen ist bei der Anzeige auch deren künftige Verwendung zu berücksichtigen; einer Meinungsumfrage bedarf es deswegen verständigerweise nicht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. verlangt von dem Bekl. den Kaufpreis für eine ihm gelieferte Magnetplatteneinheit.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)