Bekl

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  1. Als die Bekl. feststellte, daß die Angebotsendsummen bei weitem nicht durch den Haushalt gedeckt waren, hob sie die Ausschreibung auf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß der Kl. für den behaupteten Ursachenzusammenhang zwischen der Karieserkrankung und dem "Dauernuckeln" der Teeprodukte der Bekl. beweispflichtig ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Darauf löste der Bekl. die Flasche von dem Verbindungsschlauch. Dabei wurde aufgrund eines plötzlich auftretenden starken Gasdruckes die Überwurfmutter vom Schlauch weggeschleudert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Kl. hat sich in keinem der mit dem Bekl. zuvor geschlossenen Verträge und auch nicht in den Parallelverträgen mit den Pächtern B und Dr. H mit einer bloßen Gegenleistung von 12 DM/ha begnügt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Soweit die Bekl. diese Zinsen erheben sollte, um im Girogeschäft kostendeckend zu arbeiten, mag dies in Form offen ausgewiesener Gebühren geschehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Der Btx-Anschluß des Bekl. ist mit einer sogenannten Freizügigkeitsschaltung versehen, über einen Telefonakustikkoppler kann das System demnach auch vom Geschäftslokal in N. aus bedient werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Der Kl. war seit März 1968 als Gießereiarbeiter bei der Bekl. beschäftigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Eine Aufhebung der Gemeinschaft dergestalt, daß der Kl. den Grundschuldanteil der Bekl. gegen Geldzahlung übernehmen muß, sieht das Gesetz nicht vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Als die Bekl. im Jahre 1982 eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer hierfür verlangte, beantragte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, der Bekl. zu untersagen, Unterkunftsgelder zu erheben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Als die Bekl. im Jahre 1982 eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer hierfür verlangte, beantragte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, der Bekl. zu untersagen, Unterkunftsgelder zu erheben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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