Bekl

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  1. Verkauft ein Ford-Händler ein solches Fahrzeug an die Bekl. zu 2 oder eine Ford- Leasinggesellschaft, vergütet ihm die Bekl. zu 1 den sogenannten Aktionsbetrag, der zwischen 350 und 2500 DM liegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Verkauft ein Ford-Händler ein solches Fahrzeug an die Bekl. zu 2 oder eine Ford- Leasinggesellschaft, vergütet ihm die Bekl. zu 1 den sogenannten Aktionsbetrag, der zwischen 350 und 2500 DM liegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Das LG hat zu Recht ausgeführt, daß den Nachlaßkonkursgläubigern durch das Verhalten des Bekl. kein Schaden entstanden ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz gab die Kl. wahrheitswidrig an, bei dem Bekl. mitkrankenversichert zu sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Völlig außer Ansatz geblieben ist bei dieser Berechnung noch der vom Bekl. abzudeckende Fahrtkosten- und Übernachtungsaufwand seiner Frau, der zwischen den Parteien der Höhe nach streitig ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Insoweit verstoße die Bekl. auch gegen den arbeitsrechtl. Gleichbehandlungsgrundsatz. Obwohl auch diesen jeweils nur wenige Mitarbeiter unterständen, erhielten nämlich der Leiter des Südosteuropaprogramms, der Leiter der Abt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Die Bekl. zu 1 stellte einen Kranwagen mit Fahrer (den Bekl. zu 3) und eine Transportmulde zur Verfügung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Die Bekl. zu 1 stellte einen Kranwagen mit Fahrer (den Bekl. zu 3) und eine Transportmulde zur Verfügung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Nur die Bekl. hatte die Beherrschungsmöglichkeit bezüglich der ec-Karte und konnte gegen Mißbräuche Vorsorge treffen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Die Anwesenheit der schweizerischen Folkloregruppen und das auch von der Bekl. eingeräumte "gewisse Übergewicht" der Folkloreunterhaltung stellen eine erhebliche Abweichung von dem geschuldeten Kreuzfahrtprogramm dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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